Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen müssen ab 19.06.2025 regelmäßig von Sachverständigen überprüft werden.
Kochen, Kühlen und Heizen im Wohnwagen, Wohnmobil und Camper soll so sicherer werden.
Alle Camperinnen und Camper, die in ihren Gefährten Flüssiggasanlagen verbaut haben, müssen diese nun regelmäßig überprüfen lassen. Ein entsprechender Paragraf wurde der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO) hinzugefügt.
Vereinbaren Sie gern einen Termin in unserer Rezeption.
Die Überprüfung kostet 75,00€ und wird direkt vor Ort durchgeführt.
Während Sie Ihren Aufenthalt genießen, kümmern wir uns um die verpflichtende Überprüfung.
Auch für externe ohne Platzbuchung möglich. Vereinbaren Sie einen Termin und kommen Sie zu uns.
Flüssiggas wird in Wohnmobilen und Caravans dazu genutzt, Kühlschränke, Herd oder Heizung zu betreiben. Funktioniert die Anlage nicht einwandfrei, besteht Unfallgefahr, etwa wenn unbeabsichtigt Gas austritt und sich entflammt.
All jene, die Flüssiggas in ihren Campingfahrzeugen nutzen, haben noch bis zum 19. Juni 2025 Zeit, ihre Anlage überprüfen zu lassen. Ab dann endet nämlich eine Übergangsfrist und der Check ist verpflichtend nachzuweisen. Die Prüfung muss in der Folge alle zwei Jahre (ab Prüftermin) erneuert werden. Bei neuen Fahrzeugen muss die Überprüfung vor der ersten Inbetriebnahme stattfinden, das gleiche gilt bei Wiederinbetriebnahme.
Camping Am Leuchtturm
Leuchtturmweg 5a,
21706 Drochtersen-Krautsand